6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschuldigten/Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller - dem Gesuchsgegner (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben