3 Nicht einzutreten ist indessen auf das Rechtsbegehren, C.________ sei als Rechtsbeistand zuzulassen. Der vor der Beschwerdekammer zu behandelnde Verfahrensgegenstand ist beschränkt. Die Beschwerdekammer überprüft einzig das Ausstandsgesuch. Es ist strafprozessual nicht möglich, ein sinngemässes Gesuch um Beiordnung einer Verteidigung für das Strafverfahren direkt bei der Beschwerdekammer zu stellen. Hierfür ist bei der Staatsanwaltschaft ein Gesuch einzureichen.