_, nachdem ich die Einvernahme abgebrochen habe, willkürlich und gezielt nicht aus den Büroräumen rausgelassen. Sie haben sich dabei erhofft dass, weil ich aufgebracht war, die Situation eskaliert und ich etwas rauslasse, das sie zusätzlich gegen mich verwenden können. Unnötig haben Sie Zeit geschindet unter dem Vorwand, Sie müssen das Protokoll fertig diktieren. Damit haben Sie sich der Nötigung (StGB Art. 181)