Die Vorwürfe würden vollumfänglich bestritten. Zu erwähnen sei schliesslich, dass am 20. Dezember 2018 gegen den Gesuchsteller ein noch nicht rechtskräftiger Strafbefehl ergangen sei. 1.3 Der Gesuchsteller macht im Ausstandsgesuch Folgendes geltend: Von Ihnen habe ich viel mehr Professionalität erwartet. Dass ich eine Erscheinungspflicht habe steht fest. Sowohl auch dass ich keine Frage der Polizei oder der Staatsanwalt beantworten muss. Da ich eindeutig nicht an vorauseilendem Gehorsam leide, nehmen Sie es persönlich. Sie laden ALLE Zeugen auf Kosten des Staates vor, basierend auf Ihrer Unsympathie gegen mich.