Der Gesuchsteller begründe das Ausstandsbegehren mit angeblicher Befangenheit. Er, der Gesuchsgegner, habe mit der Befragung von Zeugen Amtsmissbrauch und Vorteilsnahme begangen. Zudem habe er den Gesuchsgegner und dessen Begleiter, C.________, anlässlich der Einvernahme vom 23. November 2018 provoziert und durch Rückbehalt im Büroraum zum Dableiben genötigt. Da er, der Gesuchsgegner, deswegen angezeigt worden sei, gehe eine Kopie des Schreibens vom 17. Dezember 2018 an die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben. Die Vorwürfe würden vollumfänglich bestritten.