13 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerden werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Der Editionsantrag des Beschwerdeführers 1 vom 27. Dezember 2018 wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘500.00, werden dem Beschwerdeführer 1 und der Beschwerdeführerin 2 unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt.