_ fehle die nötige Unabhängigkeit, da B.________ im gleichen Gericht als Vertreter von cura futura tätig sei. Dem kann nicht gefolgt werden. Das Strafverfahren ist nicht das richtige Verfahren, um die Gültigkeit eines Urteils des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten anzufechten. Das rechtskräftige Urteil vom 8. Dezember 2012 des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern bleibt daher als Beweismittel im vorliegenden Verfahren. Dies umso mehr, als B.________ erst per 1. Januar 2017 und damit lange nach dem fraglichen Urteil ans Schiedsgericht gewählt wurde.