Gesetze sind den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Soweit diverse Aktenstücke den Schreiben der Privatkläger in Kopie beigelegt sind, werden diese zu den Akten genommen, womit sich eine weitere Edition dieser Unterlagen erübrigt. Die Akten der Verfahren W15 109, W15 209 und P02 10 1203/2014 sind bereits Teil des Verfahrens, auch hier erübrigt sich eine erneute Edition. Die Privatkläger beantragen die Edition des Vertrages zwischen den Ärzten des Kantons Bern und den Krankenversicherungen sowie des Leitfadens „Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag" der SAMW / FMH. Diese Un-