Strafanzeige vom 21. Juli 2018 sollen die G.________ AG bzw. die Beschuldigten Zeugen bestochen haben, damit diese im Strafverfahren Aussagen machen, welche die in der von der G.________ AG eingereichten Strafanzeige enthaltenen Vorwürfe stützen. Es handelt sich bei diesen Patienten aber nicht um Gesellschafter, Beauftragte oder «andere Hilfspersonen eines Dritten im privaten Sektor im Zusammenhang mit dessen dienstlicher oder geschäftlicher Tätigkeit», weshalb der Tatbestand auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt keine Anwendung finden kann.