__ AG bzw. die Beschuldigten die ihnen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung allenfalls zukommenden Machtbefugnisse missbraucht haben sollen. Sie haben weder hoheitliche Anordnungen getroffen noch auf andere Weise Zwang ausgeübt, wo dies nicht hätte geschehen dürfen. Sie haben lediglich einen Sachverhalt zur Anzeige gebracht, der ihnen insbesondere im Zusammenhang mit den bereits mehrfach gegen den Beschwerdeführer 1 geführten Verfahren strafwürdig erschien.