Die gegenteiligen Ausführungen seitens der Beschwerdeführerin 2 (Beschwerde vom 28. Dezember 2018, S. 5, 3. Aufzählpunkt) erschöpfen sich in Mutmassungen. 7.2.5 Zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs (siehe zu den Tatbestandsvoraussetzungen und zu Lehre und Rechtsprechung die angefochtene Verfügung, S. 7) Es ist nicht erkennbar und wird nicht näher erläutert, dass und auf welche Weise die G.________ AG bzw. die Beschuldigten die ihnen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung allenfalls zukommenden Machtbefugnisse missbraucht haben sollen.