Dieser Vorwurf ist allerdings nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung. 7.2.4 Zum Vorwurf der Anstiftung zum falschen Zeugnis (siehe zu den Tatbestandsvoraussetzungen und zu Lehre und Rechtsprechung die angefochtene Verfügung, S. 6) Die Beschwerdeführerin 2 reichte am 21. August 2015 eine Strafanzeige gegen L.________ ein mit dem Vorwurf, er habe in seiner Aussage vom 23. Juni 2015 anlässlich der Hauptverhandlung im gegen die Beschwerdeführer geführten Strafverfahren P02 10 1203/2014 vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland als Zeuge ein falsches Zeugnis abgelegt. Dieses Strafverfahren gegen L.______