Soweit insbesondere die Beschwerdeführerin 2 mehrfach die Wiederanhandnahme nach Art. 315 StPO verlangt, scheint sie zu verkennen, dass genau dies nach der Sistierung erfolgte. Anschliessend wurde das hier zu beurteilende Verfahren eingestellt. 7.2.2 Zum Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege (siehe zu den Tatbestandsvoraussetzungen und zu Lehre und Rechtsprechung die angefochtene Verfügung, S. 5) Auch diesbezüglich kann einerseits auf das am 8. Dezember 2012 ergangene Urteil des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern und andererseits auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.