7 2012 ergangenen Urteils des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern hatte die G.________ AG bzw. hatten die beschuldigten Personen gute und belegte Gründe für ihre Zweifel an der Rechtmässigkeit der im Namen der Beschwerdeführerin 2 gestellten Rechnungen aus der Zeit vom 25. Januar 2006 bis 24. Januar 2008. Das Schiedsgericht für Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern stellte mit deutlichen Worten fest, dass die Beschwerdeführer betrügerisch Rechnungen manipuliert hatten, um damit kassenpflichtige Leistungen vorzuspiegeln.