f Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erfüllt habe. Auf die Klage gegen die Beschwerdeführerin 2 trat das Sozialversicherungsgericht aus formalen Gründen nicht ein. In Anbetracht der Angaben von Patienten der G.________ AG sowie spätestens des am 8. Dezember