Am 23. und 24. Juni 2015 fand die Hauptverhandlung des im Anschluss an die Strafanzeige geführten Strafverfahrens vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland statt; anschliessend wurde das Verfahren sistiert. Am 28. Mai 2015 reichte die G.________ AG, handelnd durch die statutarischen Organe und vertreten durch J.________, erneut Strafanzeige gegen die Beschwerdeführer ein. Die Strafanzeige stützt sich auf denselben Sachverhalt wie die Strafanzeige vom 3. Mai 2010. Bereits am 8. Dezember 2012 urteilte das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern auf Klage der G.____