Diese Vorwürfe stützen sich auf folgenden Sachverhalt: Der Beschwerdeführer 1 soll während der Zeit vom 25. Januar 2006 bis 24. Januar 2008, als er wegen Überarztung von der Abrechnung zulasten der Krankenkassen der I.________ ausgeschlossen war, weiterhin Leistungen erbracht haben, welche anschliessend im Namen der Beschwerdeführerin 2 fakturiert worden seien. Diese inhaltlich falsche Fakturierung habe das Ziel gehabt, den während dieser Zeit geltenden Ausschluss zu umgehen. Am 23. und 24. Juni 2015 fand die Hauptverhandlung des im Anschluss an die Strafanzeige geführten Strafverfahrens vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland statt;