12 005 118). Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Bern habe somit in einem umfangreichen Verfahren betrügerische Unregelmässigkeiten in der Rechnungsstellung festgestellt. Dieser Verdacht sei erhärtet und bestätigt worden durch diverse Befragungen von Patienten, welche die G.________ intern durchgeführt habe. Die G.________ AG, für welche die Beschuldigten gehandelt hätten und immer noch handelten, habe daher mehr als begründeten Anlass dazu gehabt, diese Unregelmässigkeiten der Staatsanwaltschaft zu melden, damit dies näher geprüft werde.