Strafanzeige vom 29. September 2016 […] : In der am 28. Mai 2015 von der G.________ AG […] eingereichten Strafanzeige werde ihm, E.________, vorgeworfen, dass er während der Zeit, als er von der Abrechnung zulasten der Krankenkassen der I.________ ausgeschlossen war, weiterhin Patienten behandelt habe. Die Organe der G.________ AG hätten die Justiz getäuscht, indem sie unter anderem behaupteten, der angezeigte Sachverhalt sei als raffinierte Täuschung im Sinne von Art. 146 StGB zu qualifizieren. Die juristisch ausgebildeten Organe der G._____