3. Den Beschuldigten wird mit Strafanzeigen vom 24. August 2015 und 8. Februar 2017, eingereicht durch die Beschwerdeführerin 2, sowie mit Strafanzeigen vom 29. September 2016, 7. Februar 2017 und 21. Juli 2018, eingereicht durch den Beschwerdeführer 1, vorgeworfen, sich wegen diverser Delikte strafbar gemacht zu haben. Mit staatsanwaltschaftlichen Verfügungen vom 9. Februar 2017 und vom 8. August 2018 wurden die Strafanzeigen aufgrund von Konnexität im Verfahren