Des Weiteren wurde ihm erklärt, dass er auf seine Kosten eine Verteidigung nach freier Wahl beiziehen oder eine amtliche Verteidigung beantragen könne. Bei der Einvernahme anwesend war auch ein Übersetzer. Bei der Hafteröffnung vom gleichen Tag machte die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer erneut darauf aufmerksam, dass er verteidigt werden müsse und dafür Rechtsanwalt C.________ aufgeboten worden sei. Auf die Frage, ob er einverstanden sei, dass dieser ihn vertrete, oder ob er einen Wunsch bezüglich Verteidigung habe, antwortete der Beschwerdeführer, es sei gut so (Protokoll Hafteröffnung vom 9. November 2018, Z. 27 ff.).