_ den Beschwerdeführer mindestens einmal persönlich besucht, um mit ihm über die Vorwürfe zu sprechen, welche ihm durch Rechtsanwalt B.________ zugetragen worden waren (vgl. Telefonnotiz der Staatsanwältin vom 3. Dezember 2018). Ausserdem wurde das Mandat von Rechtsanwalt C.________ bereits am 5. Dezember 2018 sistiert. In der sehr kurzen Zeit seiner aktiven Verteidigerrolle zeigte sich der amtliche Verteidiger pflichtbewusst und engagiert. Der Beschwerdeführer hatte an der Qualität der Verteidigung durch Rechtsanwalt C.________ nichts auszusetzen.