3.3 Der Beschwerdeführer lässt im Wesentlichen ausführen, Rechtsanwalt B.________ solle sein Anwalt bleiben. Seine Familie könne das private Mandat nicht bezahlen. Er habe gleich nach der Festnahme am 8. November 2018 gesagt, dass er seinen Anwalt aus Deutschland wolle. Er habe sich nicht richtig verständlich machen können. Er sei in einem Schockzustand gewesen. In vergleichbaren Fällen werde einem Beschuldigten stets die Möglichkeit eingeräumt, anstatt des Verteidigers der ersten Stunde einen eigenen Verteidiger zu wählen. Nur aufgrund der Tatsache, dass er eine starke Schädeldecke habe, habe er den Verkehrsunfall überlebt.