Nachdem Rechtsanwalt B.________ sich per Email gemeldet und bekannt gegeben hat, dass er der Anwalt des Beschuldigten sei, wobei es dabei um ein bereits abgeschlossenes Verfahren ging und um eine Besuchsbewilligung bat, wurde er informiert, dass es vorliegend um ein neues Verfahren geht und dass der Beschuldigte bereits einen Anwalt hat. Es wurde bereits da darauf hingewiesen, dass ein Wechsel des amtlichen Mandates zur Zeit nicht als geboten erscheine, weshalb eine Vertretung durch Rechtsanwalt B.________ voraussichtlich privat finanziert werden müsste.