Aktuell hätten sich zwar deliktpräventive Therapieerfolge feststellen lassen, die das Risiko für eine weitere Delinquenz reduzieren und kurzfristig und im aktuellen Rahmen von Lockerungen sei das Risiko für sexuelle Übergriffe als niedrig bis moderat einzuschätzen. Indes sei langfristig ohne weitere Therapieerfolge und bei aktueller Entlassung auf freien Fuss weiterhin von einem zumindest moderaten bis hohen Rückfallrisiko auszugehen. Kinder sind besonders schützenswert. Das Rechtsgut der Gefährdung der sexuellen Entwicklung Unmündiger wiegt hoch (BGE 143 IV 9 E. 3.2).