Sowohl der Gutachter als auch die psychiatrischen Dienste F.________ sprechen sich demnach für eine Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme aus, um die eingeschliffenen Verhaltensmuster und tiefsitzenden problematischen Persönlichkeitszüge weiter bearbeiten zu können. Der Beschwerdeführer befindet sich erst am Anfang des progressiven Vollzugssystems. Die bisher erreichten Therapiefortschritte müssen nun auch in einem alltagsnäheren Setting mit grösseren Belastungen und ohne lückenlose Kontrolle angewandt und überprüft werden. Hierfür bedarf es der Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme.