Auch betreffend die triebsenkende Medikation, auf welche der Beschwerdeführer eventuell noch mehrere Jahrzehnte angewiesen sein werde, würden sich noch therapeutische Themenbereiche ergeben. Der Gutachter erachtet einen Übertritt in den offenen Vollzug, namentlich in die JVA G.________, per sofort für möglich. Das dortige Stufenkonzept sei aus aktueller Sicht vorsichtiger, d.h. langsamer umzusetzen.