5 stationäre therapeutische Massnahme verlängert wird. Der Gutachter Dr. med. E.________ spricht sich klar für eine Verlängerung der stationären Massnahme (um fünf Jahre) aus, wobei aufgrund der ausgeprägten Neigung zum Doppelleben und zum Hintergehen eines Helfernetzes dem Faktor der langfristigen Kontrolle auch bei scheinbar günstigem Verlauf Rechnung getragen werden sollte. Noch ausstehend sei die Überprüfung der Triebdämpfung im Rahmen alltagsnaher Situationen bei regelmässigem Kinderkontakt im Rahmen von Ausgängen.