forensisch-psychiatrisch begutachten lassen. Durch das Gutachten vom 16. Juli 2018 und das Ergänzungsgutachten vom 27. September 2018 hat sich gemäss den Bewährungs- und Vollzugsdiensten folgende Beurteilung ergeben: Der Gutachter, die JVA D.________ und die behandelnden Therapeuten hätten übereinstimmend bei A.____