Nach Eingang der Stellungnahme der BVD, der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) sowie des Beschwerdeführers entschied das Zwangsmassnahmengericht am 20. Dezember 2018, dass der Beschwerdeführer in Sicherheitshaft versetzt werde. Die Haftdauer wurde auf sechs Monate beschränkt. Zudem wurde bestimmt, dass der Beschwerdeführer bis zum endgültigen Entscheid über den weiteren Verlauf der Massnahme bzw. bis zum Ablauf der angeordneten Sicherheitshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) D.________ im aktuellen Setting verbleibe. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 24. Dezember 2018 Beschwerde.