Das für das nachträgliche Verfahren zuständige Regionalgericht stellte am 14. Dezember 2018 beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den Antrag, es sei gegen den Beschwerdeführer Sicherheitshaft bis zum Vorliegen des rechtskräftigen richterlichen Entscheids über die Verlängerung der Massnahme, längstens für sechs Monate, anzuordnen. Nach Eingang der Stellungnahme der BVD, der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) sowie des Beschwerdeführers entschied das Zwangsmassnahmengericht am 20. Dezember 2018, dass der Beschwerdeführer in Sicherheitshaft versetzt werde.