59 Abs. 4 StGB Antrag auf Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme. Das für das nachträgliche Verfahren zuständige Regionalgericht stellte am 14. Dezember 2018 beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den Antrag, es sei gegen den Beschwerdeführer Sicherheitshaft bis zum Vorliegen des rechtskräftigen richterlichen Entscheids über die Verlängerung der Massnahme, längstens für sechs Monate, anzuordnen.