angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten der stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben. Der Beschwerdeführer hat die Massnahme am 6. Januar 2014 vorzeitig angetreten. Am 29. Oktober 2018 stellten die Be- währungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) gestützt auf Art. 59 Abs. 4 StGB Antrag auf Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme.