1. Mit Urteil vom 12. November 2014 sprach das Regionalgericht Oberland A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher versuchter und vollendeter Schändung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, Zugänglich-Machens von Pornografie, mehrfacher Herstellung und Versendung von Pornografie und mehrfachen Verabreichens von gesundheitsgefährdenden Stoffen an Kindern schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 9.5 Jahren. Zudem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) angeordnet.