Mit demselben Vorgehen konnte er sich später ein weiteres Mal der Personenkontrolle entziehen. Offensichtlich gehört der Beschwerdeführer somit zur Gruppe der Hausbesetzer oder geniesst von dieser zumindest Sympathie und Rückhalt. Sein Verhalten (zunächst aktives In-Erscheinung-Treten mit anschliessender Flucht in die Menge) deutet zudem darauf hin, dass er auch in Zukunft versucht sein dürfte, sich einer Personenkontrolle oder anderen Amtshandlung zu ent-