6. Wie aus dem Anzeigerapport vom 14. Dezember 2018 hervorgeht, führte eine Polizeipatrouille aufgrund einer Meldung wegen Nachtruhestörung am 29. November 2018 um ca. 2:05 Uhr auf dem besetzten Gelände der B.________ eine Kontrolle durch. Während mit verschiedenen Leuten das Gespräch gesucht wurde, näherte sich der Beschwerdeführer den Beamten und schrieb deren Namen auf. Als er daraufhin von einem der Beamten mehrfach aufgefordert wurde, seinen Namen zu nennen, verweigerte er dies. Nach erneuter ergebnisloser Aufforderung wollte der Beamte den Beschwerdeführer einer Personenkontrolle unterziehen.