1. Am 14. Dezember 2018 unterzog die Kantonspolizei Bern A.________ einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Gleichentags eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen A.________ ein Strafverfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung. Zudem wurde die zuvor telefonisch angeordnete erkennungsdienstliche Erfassung noch am 14. Dezember 2018 schriftlich bestätigt und begründet. Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 23. Dezember 2018 Beschwerde.