Durch die Kündigung und die Tatsache, dass die Mieterschaft keinen Nachmieter gestellt habe, seien Aufwendungen entstanden. Die Vermieterschaft sei nicht dazu verpflichtet gewesen, die neue Mieterschaft bekanntzugeben, zumal die alten Mieter rechtswidrig aus dem Vertragsverhältnis ausgeschieden seien. Ferner habe sie selber nur den Mietvertrag unterzeichnet, sei aber weder an der Verhandlung der Vertragsauflösung noch an der Vereinbarung beteiligt gewesen.