Auch anfangs Oktober 2015 seien keine konkreten Angaben bezüglich des Nachmieters erfolgt. Mitte Oktober 2015 sei es zu dem Entgegenkommen der Vermieterschaft und dem Pauschalangebot über CHF 10'000.00 per Saldo aller Ansprüche gekommen. Die privatklägerischen Recherchen hätten ergeben, dass der Nachmieter seinen Mietvertrag am 6. Oktober 2015 unterzeichnet habe. Zudem habe er geäussert, er habe bereits am 21. Oktober 2015 in das Mietobjekt einziehen können und ihm sei mitgeteilt worden, dass er die Miete erst ab dem 1. November 2015 bezahlen müsse.