In der Folge wurde zwischen der Mieterschaft und der E.________ AG am 15./19. Oktober 2015 eine Vereinbarung zur vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages abgeschlossen. Inhalt der Vereinbarung war, dass die Privatklägerin und D.________ per Saldo aller Ansprüche einen Betrag von CHF 10'000.00 als Entschädigung für die Auflösung des Mietvertrages bezahlen.