382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Am 9. Januar 2017 reichte C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) Strafanzeige wegen Betrugs ein. Den Beilagen zur Strafanzeige ist zu entnehmen, dass die Privatklägerin und D.________ am 1. Juli 2015 mit der E.________ AG, vertreten durch F.________ AG bzw. deren Vertretern, der Beschwerdeführerin und G.________, einen Mietvertrag für ein Einfamilienhaus in M.________ abschlossen. Im Mietvertrag wurde der Mietbeginn per 1. Oktober 2015 und eine Mindestmietdauer von zwei Jahren vereinbart.