1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führte ein Strafverfahren unter anderem gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Betrugs. Am 10. Dezember 2018 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass (1.) das Verfahren eingestellt werde, dass (2.) die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen werde, dass (3.) die Verfahrenskosten der Kanton trage und dass (4.) den beschuldigten Personen keine Entschädigung und keine Genugtuung ausgerichtet werde.