3. Der unentgeltlichen Anwältin der Beschwerdeführerin, Rechtsanwältin C.________, wird eine Entschädigung von CHF 1‘052.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Die Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern die Entschädigung von CHF 1‘052.00 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, a.v.d. Rechtsanwältin C.________ - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin H.________ (mit den Akten)