8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden vom Kanton Bern getragen. Die Beschwerdeführerin hat dem Kanton Bern die Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.