7 auftretenden parodontitis apicalis geplagt worden ist oder ob die Zahnschmerzen aus einem anderen Grund aufgetreten sind. Weitere dienliche Beweismittel, die etwas zur Aufklärung des Geschehens beitragen könnten, sind nicht ersichtlich. Gestützt auf die teilweise widersprüchlichen Arztberichte und die widersprüchlichen Angaben der Beteiligten lässt sich der zur Anzeige gebrachte Sachverhalt nicht erhärten. Damit erscheint eine Verurteilung klar unwahrscheinlicher als ein Freispruch.