Überdies sind die Aussagen der Beschwerdeführerin selber in sich widersprüchlich. Während sie gegenüber dem erstbehandelnden Zahnarzt angab, geschlafwandelt und sich dabei geschlagen zu haben, erklärte sie gegenüber der Polizei, sie habe dem Zahnarzt wahrheitswidrig gesagt, in der Nacht um sich geschlagen und sich dabei verletzt zu haben (Einvernahme vom 28. November 2018 Z. 70-71). Bereits hier sind Unstimmigkeiten erkennbar. Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab sie an, Angst vor dem Beschuldigten gehabt und ihn daher nicht auf den Vorfall angesprochen zu haben.