demgegenüber gab einzig an, ihm sei keine Vorbeschädigung bekannt – kann eine solche folglich aber auch nicht ausschliessen. Wie der Beschuldigte ferner bei der Polizei erzählte (Einvernahme vom 2. Februar 2018 Z. 159-163), hat die Beschwerdeführerin einen Suizidversuch hinter sich, bei dem sie aus dem 3. Stock eines Gebäudes gesprungen war, wobei auch die Zähne betroffen waren, und sie einen Kieferbruch erlitten hatte. Die Beschwerdeführerin bestätigte diesen Sturz, ist aber der Meinung, der fragliche untere Zahn sei damals nicht betroffen gewesen (Einvernahme vom 6. Juni 2018 Z. 119-121).