Auch die Beschwerdeführerin selber hat den vermeintlichen Schlag nicht gespürt, sondern ist lediglich aufgrund von Schmerzen im Kieferbereich aufgewacht. Zudem ist keineswegs ausgeschlossen, dass der betroffene Zahn bereits vorbeschädigt war. Die zuständigen Zahnärzte der zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern haben eine Vorbeschädigung ausdrücklich erwähnt. Dr. med. dent. F.________ demgegenüber gab einzig an, ihm sei keine Vorbeschädigung bekannt – kann eine solche folglich aber auch nicht ausschliessen.