6 7.6 Klar ist aufgrund der vorhandenen Beweismittel einzig, dass die Beschwerdeführerin wegen in der Nacht aufgetretenen starken Zahnschmerzen am 8. April 2016 den Zahnarzt aufsuchte und dass der betroffene Zahn in der Folge extrahiert werden musste. Unklar ist hingegen die Ursache für die Beschädigung des Zahns. Soweit in den beiden aktenkundigen Arztberichten ersichtlich, hat keiner der behandelnden Zahnärzte selber eine aktive Gewalteinwirkung auf den Zahn festgestellt.