Danach sei der Vorfall zwischen den beiden nicht mehr thematisiert worden (Z. 37-53). Weiter gab sie an, dem erstbehandelnden Zahnarzt wahrheitswidrig angegeben zu haben, in der Nacht um sich geschlagen und sich so die Verletzung zugefügt zu haben (Z. 70-71). Bei der Staatsanwaltschaft deponierte sie am 6. Juni 2018, sie habe den Schlag nicht wahrgenommen, aber es müsse eine Schlag gewesen sein (Z. 83). Sie habe dem Zahnarzt nicht die Wahrheit gesagt, da sie Angst vor dem Beschuldigten gehabt habe. Sie habe ihn erst nach der Trennung darauf angesprochen und verlangt, er solle den Zahn bezahlen (Z. 104-105).